Die dreisten Maschen der GEZ-Fahnder


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Abgeschickt von Freund am 29 Mai, 2006 um 07:32:15

Sie haben es sich nach einem anstrengenden Tag auf der Couch bequem gemacht. Plötzlich klingelt es an der Haustür. Ein GEZ-Fahnder verlangt Einlass in Ihre Wohnung, um mal eben zu kontrollieren, ob auch alle Empfangsgeräte ordnungsgemäß angemeldet sind. Haben Sie eine schlagfertige Antwort parat oder sind Sie überrumpelt?
Die Fahnder der GEZ verwenden nicht selten Methoden, die rechtlich fragwürdig sind. Und dafür steht der GEZ ein großes Kontingent an Mitarbeitern zur Verfügung, die meist auf Provisionsbasis ihre Jagd nach Schwarzsehern und säumigen Beitragszahlern aufnehmen. Wer seine Rechte nun nicht genau kennt, lässt sich leicht unnötig überrumpeln.
Grundsätzlich gilt: Die Fahnder haben Ihnen gegenüber keinerlei Sonderrechte. Sie sind zwar theoretisch dazu verpflichtet, Auskunft über Ihre Empfangsgeräte zu erteilen, aber diese Pflicht lässt sich in der Praxis nicht durch Zwang einfordern. Die Fahnder müssen Ihnen glauben, wenn Sie angeben, weder Fernseher noch Radio zu besitzen. Am allerwenigsten dürfen sie sich Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen. Sie müssen niemanden hereinlassen.
Zu geringes Wissen darüber, was die GEZ-Männer dürfen und was nicht, kostet viele Rundfunkteilnehmer eine Menge Geld und Nerven.



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