Abgeschickt von Hartz IV am 05 Mai, 2006 um 11:35:53
An der Arbeitsmarktreform Hartz IV wird pausenlos gefeilt. Zum Gl?ck wird oftmals vieles besser: So d?rfen beispielsweise Empf?nger von Arbeitslosengeld II (ALG II) heutzutage mehr dazu verdienen, ohne dass ihnen die staatliche Unterst?tzung gek?rzt wird.
Nachbesserungen gab es seit Reformbeginn auch f?r H?uslebauer: Wer mit der Eigenheimzulage seinen Baukredit tilgt, braucht sie sich nicht mehr als Einkommen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II anrechnen zu lassen. Auch beim Kindergeld und bei gr??eren, einmaligen Einnahmen, z.B. einem Lottogewinn oder einer Steuerr?ckzahlung, gelten inzwischen g?nstigere Spielregeln als zu Beginn der Hartz-IV-Reform